Verordnung und Therapiekosten
Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für notwendig hält. Die ärztlichen Verordnungen (Rezepte) können von HNO-ärzten, Kinderärzten, Hausärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.
Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr und von der Zuzahlung nicht ausgenommen sind müssen einen Eigenanteil selbst tragen.
Die Zuzahlung beträgt ab 01.01.2004 bis zur persönlichen Belastungsgrenze 10% der Kosten und zuzüglich 10,00 je Verordnung (§ 61 SGB V). über Ausnahmeregelungen informiert Sie Ihre Krankenkasse. |