Nach � 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschlie�lich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.